AGB

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen TOWR3D und seinen Kunden über die Herstellung, Gestaltung, Anpassung und Lieferung individuell gefertigter 3D-gedruckter Produkte, Prototypen, Werbeartikel und sonstiger Auftragsarbeiten.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern als auch gegenüber Verbrauchern, soweit im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wird. Gesetzlich zwingende Vorschriften, insbesondere zugunsten von Verbrauchern, bleiben unberührt.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation von Leistungen, Produktideen, Mustern oder Referenzen auf der Website oder in sonstigen Unterlagen stellt noch kein verbindliches Angebot dar, sondern dient der unverbindlichen Information über das Leistungsspektrum.

(2) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn TOWR3D nach einer Anfrage des Kunden ein Angebot unterbreitet und der Kunde dieses annimmt oder der Auftrag schriftlich bestätigt wird.

(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang sind das jeweilige Angebot, abgestimmte Spezifikationen, Entwürfe, Prototypen sowie die finale Freigabe des Kunden.

§ 3 Mitwirkung des Kunden, Kundenvorgaben und Druckdaten
(1) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Angaben, Unterlagen, Druckdaten, Maße, Vorlagen und sonstigen Informationen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Kunde trägt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der von ihm übermittelten Daten und Vorgaben, insbesondere hinsichtlich Schreibweisen, Namen, Maße, Logos, Motive, Texte und sonstiger Inhalte.

(3) TOWR3D führt die vom Kunden gelieferten Daten und Vorgaben lediglich auf offensichtliche Unstimmigkeiten und grundsätzliche Plausibilität hin durch. Eine umfassende technische, inhaltliche oder rechtliche Prüfung der Kundenvorgaben ist nicht geschuldet.

(4) Verzögerungen oder Mehraufwand, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet bereitgestellten Kundenvorgaben beruhen, gehen nicht zu Lasten von TOWR3D.

§ 4 Entwürfe, Prototypen, Freigaben und Änderungen
(1) Vor Produktionsbeginn kann der Kunde Entwürfe, Vorschauen, Visualisierungen oder Prototypen zur Prüfung erhalten. Diese dienen der Abstimmung des beabsichtigten Endprodukts.

(2) Änderungswünsche des Kunden sind bis zur finalen Freigabe grundsätzlich möglich, sofern sie technisch umsetzbar und im vorgesehenen Zeitrahmen realisierbar sind.

(3) Mit der endgültigen Freigabe bestätigt der Kunde, dass der freigegebene Stand inhaltlich und gestalterisch seinen Vorstellungen entspricht. Erst mit dieser Freigabe beginnt die Produktion auf Basis des freigegebenen Standes.

(4) Nach erfolgter Freigabe gewünschte Änderungen können nur noch berücksichtigt werden, soweit der Produktionsprozess dies zulässt. Hierdurch entstehende Mehrkosten sowie daraus resultierende Verzögerungen trägt der Kunde.

(5) Der Kunde bleibt verpflichtet, Entwürfe, Vorschauen und Prototypen sorgfältig auf Schreibweisen, Namen, Maße und sonstige inhaltliche Angaben zu prüfen. Offensichtliche Fehler sind vor Erteilung der finalen Freigabe mitzuteilen.

(6) Wird ein Auftrag nach Beginn der Entwicklungs-, Gestaltungs- oder Konstruktionsarbeiten, jedoch vor Erteilung der finalen Freigabe durch den Kunden beendet oder zurückgezogen, ist TOWR3D berechtigt, die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Entwicklungsleistungen und hierfür angefallenen Kosten ganz oder teilweise in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für die Erstellung und Anpassung von Entwürfen, 3D-Modellen, Visualisierungen, Prototypen sowie für technische Vorbereitungs- und Konstruktionsarbeiten. Die Höhe der hierfür berechneten Kosten richtet sich nach dem Umfang der bis zur Beendigung des Auftrags tatsächlich erbrachten Leistungen und den im Angebot ausgewiesenen Entwicklungskosten. Der Kunde erhält lediglich das Recht zur Nutzung der gelieferten Endprodukte im vertraglich vorgesehenen Umfang.

(7) An von TOWR3D erstellten Entwürfen, CAD-Dateien, Konstruktionen, Visualisierungen, technischen Zeichnungen, Prototypen sowie sonstigen Entwicklungsleistungen verbleiben sämtliche Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte bei TOWR3D, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 5 Freigabefristen und Lieferfristen
(1) Soweit TOWR3D dem Kunden vor Produktionsbeginn einen Zeitplan oder einen spätesten Termin für die Freigabe von Entwürfen, Prototypen oder Druckdaten mitteilt, ist diese Freigabe innerhalb der genannten Frist zu erteilen.

(2) Liefer- und Fertigstellungstermine gelten nur unter dem Vorbehalt, dass alle zur Auftragsausführung erforderlichen Informationen, Daten und Freigaben vollständig und rechtzeitig vorliegen.

(3) Geht die Freigabe nicht fristgerecht ein oder verzögern sich Abstimmungen, Korrekturen oder Änderungswünsche des Kunden, verlängern sich vereinbarte Fristen und Liefertermine angemessen.

(4) Lieferzeiten verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, als voraussichtliche Termine und nicht als garantierte Fixtermine.

(5) TOWR3D ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Kunden zumutbar sind und dem Vertragszweck nicht widersprechen.

§ 6 Technische Eigenschaften, Toleranzen und materialbedingte Abweichungen
(1) Bei 3D-gedruckten Produkten können material-, maschinen- und verfahrensbedingte Abweichungen in Farbe, Oberfläche, Struktur, Schichtbild, Haptik und Maß auftreten. Solche Abweichungen sind produktionsbedingt nicht vollständig vermeidbar.

(2) Geringfügige Abweichungen von Vorlagen, Mustern, Visualisierungen oder früheren Prototypen stellen keinen Mangel dar, soweit sie technisch üblich sind und die vereinbarte Funktion oder den vertraglich vorausgesetzten Zweck nicht wesentlich beeinträchtigen.

(3) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet TOWR3D keine besondere mechanische Belastbarkeit, Lebensdauer, Temperaturbeständigkeit, UV-Beständigkeit oder Eignung für sicherheitsrelevante Anwendungen.

§ 7 Nutzungsrechte, Rechte Dritter und Freistellung
(1) Der Kunde versichert, dass er über alle zur Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Verarbeitung der von ihm bereitgestellten Logos, Motive, Bilder, Texte, Modelle, Marken, Druckdaten und sonstigen Inhalte erforderlichen Rechte verfügt.

(2) Der Kunde stellt TOWR3D von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Designrechten, Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Schutzrechten aufgrund der vom Kunden bereitgestellten Inhalte geltend gemacht werden. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(3) TOWR3D ist berechtigt, die vom Kunden überlassenen Daten ausschließlich zur Bearbeitung und Durchführung des konkreten Auftrags zu speichern, zu verarbeiten und zu nutzen.

(4) TOWR3D ist nach vorheriger Zustimmung durch den Kunden berechtigt, die für den Kunden erstellten Produkte in angemessener Weise als Referenz zu präsentieren, sofern dadurch keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Kunden verletzt werden.

§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, in Euro.

(2) Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar.

(3) TOWR3D ist berechtigt, bei größeren oder individuell besonders aufwendigen Aufträgen eine angemessene Vorauszahlung oder Teilzahlung zu verlangen.

(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(5) TOWR3D ist berechtigt, die Bearbeitung eines Auftrags bis zum Eingang vereinbarter Vorauszahlungen auszusetzen.

(6) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

§ 9 Untergang und höhere Gewalt
(1) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden (Unternehmer) über. Für den Fall, dass es sich bei dem/den Kunden um Verbraucher handelt, wird auf die gesetzliche Regelung gemäß § 475 BGB verwiesen.

(2) TOWR3D haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungshindernisse, die auf Ereignissen höherer Gewalt beruhen. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Lieferengpässe, Streiks oder vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse.

§ 10 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum von TOWR3D.

§ 11 Reklamationen, Gewährleistung und Nacherfüllung
(1) Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Erhalt unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel möglichst zeitnah schriftlich mitzuteilen. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften bleiben die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten unberührt.

(2) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen oder technisch üblichen Abweichungen, insbesondere bei material- oder verfahrensbedingten Unterschieden in Farbe, Maß, Oberfläche oder Struktur, soweit die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt ist.

(3) Nach einer vom Kunden erteilten finalen Freigabe können erkennbare Abweichungen oder Fehler, die bereits in Entwürfen, Vorschauen oder Prototypen ersichtlich waren, grundsätzlich nicht mehr als Mangel geltend gemacht werden, soweit diese bei sorgfältiger Prüfung der freigegebenen Entwürfe, Vorschauen oder Prototypen erkennbar waren.

(4) Liegt ein berechtigter Mangel vor, ist TOWR3D zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von TOWR3D durch Nachbesserung oder Neuherstellung.

(5) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.

§ 12 Haftung
(1) TOWR3D haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TOWR3D nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte nur für den vorgesehenen Einsatzzweck zu verwenden. Eine sicherheitskritische oder bestimmungswidrige Verwendung erfolgt auf eigene Verantwortung des Kunden.

§ 13 Widerruf
Für Verbraucher besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses Widerrufsrecht besteht jedoch gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.

§ 14 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Kunden werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet. Ergänzend gilt die auf der Website bereitgestellte Datenschutzerklärung.

§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers eingeschränkt werden.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von TOWR3D, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.